Mit dem Anwalt zum rechtlich sicheren Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag wird aus ganz unterschiedlichen Gründen geschlossen. Im besten Fall kann ein solch einvernehmlich geschlossener Vertrag dazu führen, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unkomplizierte und vergleichsweise unbürokratische Weise trennen können – zum Vorteil beider Parteien. Wer sich jedoch nicht intensiv informiert oder beraten lässt, erleidet unter Umständen große Nachteile. Die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt zum Aufhebungsvertrag führt zu rechtlicher Sicherheit und dazu, dass optimal Vorteile ausgehandelt und negative Folgen vermieden werden können.
Aufhebung vom Arbeitsvertrag: Vor- und/oder Nachteile
Als Anwalt treffe ich in der beruflichen Praxis hin und wieder auf Aufhebungsverträge, die Vor- oder Nachteile zu einseitig verteilen. Dabei sind es gerade die vermeintlichen Nachteile, die einem guten, im beidseitigen Einvernehmen geschlossenen Aufhebungsvertrag letztendlich zum Vorteil gereichen. Wer sich ohne Fristen abwarten zu müssen und ohne bürokratische Hürden von seinem Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer trennen möchte, der empfindet sicherlich folgende Charakteristika des Aufhebungsvertrages als positiv:
- eine Kündigungsfrist muss NICHT eingehalten werden
- der Kündigungsschutz muss NICHT beachtet werden
- der Betriebsrat wird wahrscheinlich NICHT widersprechen
Wer Anspruch auf eine Abfindung hat oder eine qualitativ hochwertige Beurteilung erhalten möchte, kann diese Punkte im Aufhebungsvertrag berücksichtigen lassen. Zu der Höhe der Abfindung, die einem Arbeitnehmer zusteht, der längere Zeit beim selben Arbeitgeber angestellt war, kann ich Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. An dieser Stelle sei jedoch ausdrücklich erwähnt, dass ein Anspruch auf eine Abfindung nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist und nicht bei jeder Vertragsauflösung eine Abfindung gezahlt wird. Für Arbeitnehmer gilt: Vermeiden Sie Benachteiligung, indem Sie einem Aufhebungsvertrag unkritisch zustimmen!
Wann ist ein Aufhebungsvertrag rechtlich wirksam?
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, muss der Vertrag bestimmten Normen entsprechen, damit er vollumfänglich wirksam werden kann. Dies sind die Grundvoraussetzungen für einen Aufhebungsvertrag, wie ihn ein Anwalt rechtlich absichern kann:
- Beide Seiten müssen den Aufhebungsvertrag in schriftlicher Form vorliegen haben und unterschreiben. Nur so kann nachgewiesen werden, was Inhalt des Aufhebungsvertrages ist. Ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist für die Beweisführung wenig vorteilhaft. Es sollte eine Verschriftlichung erfolgen.
- Dem Unterzeichner muss eine Bedenkzeit eingeräumt werden. Wird jemand zur sofortigen Unterschrift gedrängt, verliert der Vertrag unter bestimmten Umständen seine Gültigkeit. Es gibt nie einen Grund einen Aufhebungsvertrag unter massiven Zeitdruck abzuschließen.
- Betriebsübergang: Nur weil sich der Inhaber eines Unternehmens ändert, darf niemand gekündigt werden. Versuchen Arbeitgeber dieses Verbot mit Hilfe eines Aufhebungsvertrags zu umgehen, verhalten sie sich unter Umständen rechtswidrig.
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosigkeit
Einer Kündigung – vielleicht sogar einer Kündigung mit vorheriger Abmahnung – zuvorzukommen, kann für einen Arbeitnehmer eine vorteilhafte Lösung sein, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowieso ansteht. Arbeitnehmer, die nach dem Abschluss des Aufhebungsvertrags in die Arbeitslosigkeit entlassen werden, sollten allerdings folgendes beachten: Es droht in der Regel eine Sperrzeit, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Aus diesem Grund sollten sich Arbeitnehmer vor dem Abschluss des Vertrags unbedingt bei ihrer Arbeitsagentur erkundigen, welche Formulierungen im Aufhebungsvertrag enthalten sein müssen, um eine Sperrfrist zu vermeiden. Als Anwalt kann ich Ihnen ebenfalls Hinweise dazu geben, wie Sie das Arbeitsverhältnis beenden können, ohne eine Sperrzeit zu riskieren.
Sie haben Fragen oder suchen eine Beratung zu den Themen Aufhebungsvertrag, Kündigung, Auflösungsvertrag oder Abwicklungsvertrag? Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf! Ich berate Sie als Anwalt in Frankfurt gern und unterstütze Sie bei der Sicherung Ihrer Ansprüche!