Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Frankfurt
Beim Vertragsrecht handelt es sich um ein Teilgebiet des deutschen Rechts, welches ausgesprochen komplex und vielschichtig ist. Dennoch gibt es kein gesondertes Gesetzbuch für das Vertragsrecht, stattdessen wird es als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Aufgrund der Komplexität des Teilgebiets Vertragsrecht ist nicht selten ein Rechtsanwalt Vertragsrecht als kompetenter Ansprechpartner gefragt. Immerhin berührt das Vertragsrecht zahlreiche Bereiche des Lebens. Dies gilt sowohl für den beruflichen als auch für den privaten Alltag. Im Grunde schließen die meisten Menschen so gut wie jeden Tag Verträge ab. Darunter sind immer wieder auf Verträge, die dem Verbraucher gar nicht als solche bewusst sind.
Hilfe Vertragsrecht Frankfurt
Eine sehr wichtige Art der Vertragsabschlüsse ist auch der Arbeitsvertrag. Hier gilt es nicht nur die Richtlinien des Vertragsrechts zu beachten, sondern auch Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht sind vonnöten. Die Unterstützung eines Anwalts mit entsprechenden Spezialisierungen kann hier sehr hilfreich sein.
Ganz gleich, um welche Art Vertrag es sich handelt: In seinen Grundzügen ist ein Vertrag nichts anderes als eine Willensübereinstimmung zwischen zwei oder auch mehreren Personen. Die Personen erzielen eine Einigung, die ihrerseits auf der Basis von Angebot und Annahme erzielt wird. Damit ein Vertrag rechtsgültig ist, müssen aber verschiedene Auflagen erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Tatsache, dass Vertragsinhalt und Vertragsgegenstand klar erkennbar sind.
Auch eine Willenserklärung und ihr Zugang beim Vertragspartner gehören zu einem Vertrag. Was dies im Einzelnen bedeutet, können Sie bei einen kompetenten Rechtsanwalt Vertragsrecht erfahren.
Rechtsanwalt Vertragsrecht FRA
Auch wenn es sich bei einem Vertrag um eine Einigung zwischen zwei Parteien handelt, können geschlossene Verträge unwirksam sein. In solchen Fällen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt Vertragsrecht wenden, um sich umfassend beraten zu lassen. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Vertrag unwirksam sein kann. Der wichtigste Grund ist sicherlich die Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners (§ 105 BGB). Diese ist zum Beispiel dann gegeben, wenn eine Partei noch minderjährig ist. Auch eine beschränkte Geschäftsfähigkeit kann laut § 106 ff. BGB zu einer Unwirksamkeit von Verträgen führen.
Verschiedene Formmängel können Verträge ebenfalls unwirksam machen. Außerdem kommt auch dann kein wirksames Rechtsgeschäft zustande, wenn ein Vertrag sittenwidrig ist (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot verstößt (§134 BGB). In diesem Fall müssen bereits gewährte Leistungen zurückerstattet werden. Doch wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Vertragsrecht um ein ausgesprochen komplexes und vielschichtiges Thema, das am besten von einem Experten, so zum Beispiel von einem Rechtsanwalt Vertragsrecht, behandelt werden sollte.
Beratung in Frankfurt am Main
Dies ist schon allein deshalb der Fall, weil es sehr viele unterschiedliche Vertragstypen gibt. Ob Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag – sie alle haben verschiedene Eigenschaften gemein, weisen aber jeweils diverse Besonderheiten auf. Ein fachkundiger Rechtsanwalt Vertragsrecht kann diesbezüglich weiterhelfen und Sie in Ihrem konkreten Fall beraten.
Ganz gleich, ob Sie von einem Anwalt für Vertragsrecht über Ihre Rechten und Pflichten beim Vertragsschluss aufklären lassen wollen, Hilfe benötigen, um sich gegen einen unseriösen Vertragspartner zur Wehr zu setzen oder ein anderweitiges Anliegen haben – wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Rufen Sie unsere Anwaltskanzelei am besten jetzt gleich an: 06990439570 oder schreiben Sie unseren Anwälten für Vertragsrecht hier: Ihr Rechtsanwalt Vertragsrecht wird Ihnen gerne weiterhelfen und sich Ihrer Sache annehmen. Jetzt hier Kontakt aufnehmen!