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Anwalt Frankfurt Schlabowski

Rechtsanwaltskanzlei - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht Frankfurt – Gefahren im Alltag

Ein Unfall geschieht plötzlich und unerwartet. Neben einem finanziellen Schaden stellt sich in meisten Fällen auch noch die Schuldfrage. Schadensersatzansprüche werden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.

Und hierbei entscheidet Proffessionalität und Rechtswissen über die Höhe der Entschädigungsleistungen. Denn grundsätzlich werden nur die Schadensersatzansprüche von den Versicherungsgesellschaften erstattet, die auch geltend gemacht wurden.

Die Kosten des Rechtsanwalts trägt in der Regel die Hapftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wir, unsere Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht Frankfurt, vertreten Sie gerne und beantworten Ihnen gerne umfassend Fragen rund um

  • Unfallregulierung (Sachschaden, Personenschaden, Nutzungsausfall, Ersatzfahrzeug)
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen
  • Reparaturstreitigkeiten (Gewährleistung für Reparaturen, Überhöhte Rechnungen).

 

Regress des Versicherers

Versursachen Sie einen Verkehrsunfall fahrlässig, so wird Ihre Versicherung den Schaden in der Regel regulieren. Bei Verkehrsunfällen, die sich unter Alkoholeinfluss oder nach Drogenkonsum ereignen, kommt auf den Fahrer und ggf. Halter des am Unfall beteilitgten Fahrzeuges neben seiner strafrechtlichen Haftung, auch die Inanspruchnahme durch die eigene Versicherung im Rahmen eines Regresses zu.

Die Versicherung kann Regressansprüche beim Fahrer oder auch beim Fahrzeughalter geltend machen, wenn diese eine Pflichtverletzung begangenen haben. In diesen Fällen ist professioneller Rechtsbeistand, ein Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt, das A und O! Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung in Sachen Verkehrsrecht und kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder per Telefon.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: +496990439570 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen. Jetzt hier Kontakt aufnehmen!

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